Sachverständiger
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Unternehmen in Burgkunstadt
URL „URL“ ist ein Datentyp für URI-/URL-Werte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet. | |
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Böttcher Horst Dipl. Verwaltungswirt (FH) Kynologisches Sachverständigenbüro (Hunde) | http://www.hundegutachter-boettcher.de |
Normen
Rechnungsprüfung
Nach GO Art. 103 Abs. 3 Satz 1 können zur Prüfung der Jahresabschlüsse und des konsolidierten Jahresabschlusses sowie der Jahresrechnung Sachverständige zugezogen werden. Fehlen entsprechende Fähigkeiten im Rechnungsprüfungsausschuss kann sich aus dieser Norm auch eine Verpflichtung zur Beiziehung von Sachverständigen gelesen werden[1].
Publikationen
- Lothar Wessolly / Detlef Schmidt / Martin Erb, Ausschreibung von Sachverständigenleistungen unzulässig, ProBaum 1/2016, S. 19 ff.: "Immer wieder trifft man auf Fachämter, die mit Verweis auf ihre Kostenprüfungsstellen versuchen, Sachverständigenleistungen nach preislichen Gesichtspunkten auszuschreiben. Diese Auffassung ist weder aus fachlicher oder ökonomischer Sicht haltbar, noch rechtlich zulässig."
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 40