Gemeinde
Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. (GO Art. 1)
In Bayern gibt es 2056 Gemeinden[1], davon 314 "Städte". 2031 Gemeinden in Bayern sind kreisangehörig[2]. Als juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist eine Gemeinde Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein (§ 61 VwGO).
Inhaltsverzeichnis
Begriffe
Der Begriff Kommune stammt vom lateinischischen Wort communis „allgemein, gemeinschaftlich“[3].
Normen
- GO Art. 1 Begriff
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ Quelle: https://www.bayern.de/freistaat/staat-und-kommunen/
- ↑ Quelle: BAYERISCHER GEMEINDETAG 1/2021, Seite 3
- ↑ Seite „Kommune“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 8. Juli 2019, 14:20 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kommune&oldid=190237757 (Abgerufen: 9. August 2019, 12:37 UTC)