Energiepolitik
Kommunale Energiepolitik ist im Gegensatz zur Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft eine freiwillige Aufgabe[1] im eigenen Wirkungskreis.
Inhaltsverzeichnis
Netzwerke
Normen
Verfassung des Freistaates Bayern (BV)
- BV Art. 83: In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (BV Art. 11 Abs. 2) fallen insbesonders ... die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft;
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 244