Baugebiet Ebnether Berg
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Stadtrat Burgkunstadt
Tagesordnungspunkt | Projekt | Stadtratssitzung | Beschluss | Maßnahme | Sollkosten | Istkosten | Erledigt |
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Stadtratssitzung-2021-02-09-TOP-06 Baugebiet Ebnether Berg; Probleme im Zusammenhang mit der Förderinitiative "Innen statt außen" | Förderinitiative Innen statt Außen | Stadtratssitzung-2021-02-09 | Nein | ||||
Stadtratssitzung-2020-06-16-TOP-04 Förderinitiative Innen statt Außen; Selbstbindungsbeschluss | Förderinitiative Innen statt Außen | Stadtratssitzung-2020-06-16 | Im Rahmen der künftigen Baulandentwicklung sollen zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen vorrangig Möglichkeiten der Innenentwicklung genutzt werden. Zu den zu nutzenden Möglichkeiten der Innenentwicklung zählen dabei unter anderem die Wiedernutzbarmachung von Brach- oder Konversionsflächen, die Beseitigung von Gebäudeleerständen und Mindernutzungen sowie innerörtliche Nachverdichtungen und Ortsabrundungen.
Mit dem Innenstadtmanagement und den kommunalen Förderprogrammen setzt die Kommune erste Maßnahmen der Innenentwicklung bereits um. Über den Selbstbindungsbeschluss hinaus wird die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale in Auftrag gegeben, in dem gezielt weitere Potenziale der Innenentwicklung aufgezeigt und Instrumente zur Umsetzung vorbereitet werden (bspw. Instrumente zur Aktivierung von Baulücken, Beseitigung von Gebäudeleerständen). | Nein | |||
Stadtratssitzung-2018-10-09-TOP-06 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der Ebnether Straße und der Straße Dammsiedlung; Aufstellungsbeschluss | Baugebiet Ebnether Berg | Stadtratssitzung-2018-10-09 | Der Stadtrat beschließt, für die Grundstücke zwischen der Ebnether Straße und der Straße Dammsiedlung zum Zwecke der Wohnbebauung einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Flst.Nrn. 963-Teil (Kreisstraße Ebnether Straße), 987/4-Teil, 988, 988/9, 990 und 991 der Gemarkung Burgkunstadt. Der Name des Baugebiets soll lauten "Ebnether Berg II". Das Bebauungsplanverfahren erfolgt nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) soweit anwendbar. Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Erschließungsträger. Weiterhin ist noch ein entsprechender Erschließungsvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Burgkunstadt abzuschließen. | Nein |