Beauftragung der Verwaltung, eine/n Antikorruptionsbeauftragte/n zu benennen und dafür ein entsprechendes Aufgabenprofil zu erarbeiten.
Durch die Stadtverwaltung ist eine Antikorruptionsrichtlinie/-satzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es ist ein Ehrenkodex für Stadträte und sachkundige Einwohner zu erarbeiten.
Die Verwaltung hat einen Vorschlag bezüglich der Rotation von Mitarbeitern vorzubereiten, welche in Bereichen arbeiten, die korruptionsgefährdet sind. Dazu ist ein entsprechender Gefährdungsatlas zu erarbeiten.
Außerhalb der Verwaltung ist ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau zu installieren, welche ebenfalls Hinweise entgegen nehmen kann.
Vorträge
Workshop beim 5. Prüferkongress am 23.06.2015 in Weimar - Korruptionsprävention in Kommunen – Antikorruptionsbeauftragter, Schwachstellenanalysen Referenten: Dr. Peter Glinder, Leiter der Zentralen Antikorruptionsstelle und Leiter einer Prüfungsabteilung des Rechnungsprüfungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart, Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Dipl.-Soz. (univ.) Daniel Balzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Korruptionsprävention (IfKp) an der Hochschule Hof.